Das bundesweite Wettbewerbsregisters nimmt stufenweise den Betrieb auf.
Es wird öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung stellen, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber werden mithin durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB prüfen können.
Die Nutzung des hierfür entwickelten Web-Portals des Bundeskartellamts, bei dem das Wettbewerbsregister geführt wird, setzt eine Registrierung voraus. Nunmehr wird schrittweise mit der Registrierung begonnen:
Die Mitteilungs- und Abfragepflichten sind derzeit noch nicht anwendbar. Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Zeitpunkt, zu dem die technischen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation mit der Registerbehörde vorliegen, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Erst dann treten nach einer Übergangsfrist von einem Monat die Mitteilungspflicht und die Möglichkeit der freiwilligen Abfrage des Registers in Kraft, nach sechs weiteren Monaten auch die Abfragepflicht.
Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website des Bundeskartellamts unter folgendem Link: https://lmy.de/7gzX6
Veranstaltungen im Vergaberecht
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