verfügt über einen Masterabschluss M.B.L.-HSG der Universität St. Gallen und ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei der Anwaltskanzlei LEXTON in Berlin. Herr Probst berät seit über 20 Jahren sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen in allen Fragen des Vergabe-, Haushalts- und Zuwendungsrechts und zählt entsprechend Umfrageergebnissen zu den besten Vergaberechtsanwälten in Deutschland.
mehr lesen Peter Michael Probst, M.B.L-HSG (St. Gallen) LEXTON Rechtsanwälte // Partnerverfügt über einen Masterabschluss M.B.L.-HSG der Universität St. Gallen und ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei der Anwaltskanzlei LEXTON in Berlin. Herr Probst berät seit über 20 Jahren sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen in allen Fragen des Vergabe-, Haushalts- und Zuwendungsrechts und zählt entsprechend Umfrageergebnissen zu den besten Vergaberechtsanwälten in Deutschland.
Alexander-M. Weßling berät öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Er vertritt sowohl die öffentliche Hand in Nachprüfungsver-fahren vor den Vergabekammern, den Vergabesenaten der Oberlandes-gerichte und sonstigen Nachprüfungsstellen als auch Bieter bei der Angebots-erstellung und Durchsetzung ihrer Rechte.
mehr lesen Alexander-M. Weßling Lexton Rechtsanwälte // RechtsanwaltAlexander-M. Weßling berät öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Er vertritt sowohl die öffentliche Hand in Nachprüfungsver-fahren vor den Vergabekammern, den Vergabesenaten der Oberlandes-gerichte und sonstigen Nachprüfungsstellen als auch Bieter bei der Angebots-erstellung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Zudem berät er nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts-, Zivil- und Handelsrechts. Sein Schwerpunkt liegt insoweit in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder formalisierten Verfahren vor Schiedsgerichten oder ordentlichen Gerichten (Litigation).
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