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Der von Bund und Ländern gebildete IT-Planungsrat hat neue EVB-IT für Cloud-Lösungen verabschiedet, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2022 verkündet hat. Erstmalig stehen damit der öffentlichen Hand standardisierte Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Cloud-Lösungen zur Verfügung.
Die neuen EVB-IT Cloud wurden so gestaltet, dass sie für eine Reihe von Leistungsarten verwendet werden können, insbesondere für Software as a Service (SaaS), Platform as a Service (PaaS), Infrastructure as a Service (IaaS) und Managed Cloud Services (MCS). Zudem können andere EVB-IT-Verträge um die EVB-IT Cloud Vertragsdokumente ergänzt werden. Dies kann z.B. in Betracht kommen, wenn der Auftragnehmer für den Auftraggeber eine IT-Lösung erstellen und anschließend in einer Cloud betreiben soll.
Neben dem eigentlichen EVB-IT Vertrag stehen umfangreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) zur Ergänzung des Vertrages zur Verfügung. Daneben existiert ein Kriterienkatalog für Cloud-Leistungen sowie eine von den Bietern bzw. späteren Auftragnehmern auszufüllende Anlage zur partiellen Einbeziehung von Auftragnehmer-AGB. Insbesondere letztgenanntes Dokument wird in der Praxis sicherlich bedeutsam werden, um die Akzeptanz des neuen Vertragswerks bei den großen sog. „Hyperscalern“ sicherzustellen.
In 18 Monaten sollen die EVB-IT Cloud einer erneuten Prüfung unterzogen und ggf. angepasst werden. Hierzu ist die Arbeitsgruppe EVB-IT insbesondere auf das Feedback der Anwender angewiesen. Erfahrungen und Anregungen können unter DGI5@bmi.bund.de mitgeteilt werden.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Open Source Software (OSS) in der öffentlichen Verwaltung steigt auch das Bedürfnis nach klaren Richtlinien für die rechtssichere (Wieder-)Verwendung derartiger Programme. Hier setzt das Projekt Open CoDE an, in dessen Zentrum eine Austauschplattform einschließlich eines sog. Code Respository steht. Dort können der Bund, die Länder und Kommunen offene Quellcodes ihrer verwaltungsrelevanten Softwareprojekte ablegen und diese auch mit anderen Entwicklerinnen und Entwicklern zusammen weiter bearbeiten. Denn nicht immer muss Open Source neu ausgeschrieben werden; Verwaltungen sollen sich vielmehr auch gegenseitig ihre Open Source-Lösungen unterstützen können, solange die vergaberechtlichen Grenzen eingehalten werden.
Das Ende der aktuellen Pilotphase der Open CoDE-Plattform ist für April 2022 angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt können sodann alle interessierten Personen und Stellen (d.h. neben Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung auch Unternehmen und Privatpersonen) auf der Plattform mitwirken. Weitere Informationen zu dem Projekt sind im Internet unter www.kgst.de/open-code erhältlich.
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