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In den vergangenen Monaten wurde umfassend über die bevorstehende Vergaberechtsreform berichtet. Nunmehr ist es soweit: Zum 18. April 2016 ist das reformierte Vergaberecht in Kraft getreten. Das hat zur Folge, dass alle Vergabeverfahren, die nicht vor dem 18. April 2016 begonnen wurden, nach dem „neuen“ Vergaberecht durchzuführen sind.
Struktur des nunmehr geltenden Vergaberechts
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Struktur des nunmehr geltenden Vergaberechts:
Der Grafik ist zu entnehmen, dass die Struktur des Vergaberechts keineswegs einfacher geworden ist. Auch in Zukunft werden Auftraggeber und Bieter eine Vielzahl von Normen in unterschiedlichen Regelwerken beachten müssen.
Nunmehr geltende Bestimmungen
Die wichtigsten vergaberechtlichen Bestimmungen, die nunmehr gelten, finden Sie unter folgenden Links:
https://goo.gl/kMit7Q
https://goo.gl/bDuqDs
https://goo.gl/SqNL33
https://goo.gl/K5uMVT
https://goo.gl/JRl0KT
Es ist zu vermuten, dass in den nächsten Wochen und Monaten vielerorts über die Auslegung einzelner Bestimmungen gestritten wird. Hierzu geben einige Bestimmungen auch durchaus Anlass.
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