Das Vergaberecht ist ein hochkomplexes und sich fast täglich veränderndes Rechtsgebiet. Es bedarf hoher Anforderungen, den Überblick zu behalten, um Beschaffungsverfahren erfolgreich und rechtssicher durchführen zu können.
Das Vergaberecht ist ein hochkomplexes und sich fast täglich veränderndes Rechtsgebiet. Es bedarf hoher Anforderungen, den Überblick zu behalten, um Beschaffungsverfahren erfolgreich und rechtssicher durchführen zu können. Nohrccon hat als Anbieter von hochkarätigen Seminaren und Schulungen zum Vergaberecht ein weiteres Modul eingeführt, das Sie als Beschaffer der öffentlichen Hand bzw. Bieter bei Vergabeverfahren unterstützt. Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei BEITEN BURKHARDT wurde eine Liste mit zentralen Begriffen rund um das Thema „Vergabe“ erstellt, die in Beschaffungsverfahren immer wieder auftauchen und die jeder mit der Rechtsmaterie Befasste kennen muss. Dieses „ABC des Vergaberechts“ wird verständlich erläutert und erklärt. Dabei zeigen Querverweise die relevanten Zusammenhänge auf.
Das Glossar umfasst von „Angebot“ bis „Zuschlagskriterien“ derzeit 54 Begriffe und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ergänzt. Einen kostenfreien Zugang finden Sie hier.
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