Das neuartige Coronavirus hält aktuell nicht nur Deutschland und Europa, sondern die ganze Welt in Atem. Ein „normaler“ Alltag für Bürger, Behörden und Unternehmen kann vielfach nicht mehr aufrechterhalten werden. Auch „business as usual“ ist in vielen Wirtschaftsbereichen nicht mehr möglich: Besprechungen und Termine können nicht stattfinden, Baustellen stehen still, Lieferungen verzögern sich, Produktionen müssen zurückgefahren werden.
Eines ist jedoch trotz aller Einschränkungen des Wirtschaftslebens klar: Die öffentliche Verwaltung muss weiter handlungsfähig und die Daseinsvorsorge gesichert bleiben. Klar ist aber auch, dass Auftragnehmer zahlreicher öffentlicher Aufträge vor der Frage stehen, ob sie ihre Leistungspflichten noch ohne Weiteres werden erfüllen können, sollte sich die Pandemie weiter ausbreiten und zu dauerhaften Einschränkungen in der Produktion bzw. dem Unternehmensbetrieb führen.
In unserem kostenlosen Webinar„Vergaberechtliche Auswirkungen des Coronavirus (SARS-Cov-2)“ beantworten wir deshalb die dringendsten Fragen rund um das Vergaberecht in Zeiten der Pandemie. Das Webinar gibt einen Überblick über die aktuellen Rundschreiben und Auslegungshilfen auf EU-, Bundes- und Landesebene, beleuchtet Möglichkeiten zur beschleunigten Beschaffung und zur Änderung bestehender Aufträge, behandelt Problemstellungen im Zusammenhang mit laufenden oder kurzfristig anstehenden Beschaffungsvorhaben und vieles mehr.
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