Die Komplexität des Vergaberechts findet eine besondere Ausprägung im Krankenhaus- und Gesundheitswesen. Dies beginnt bereits bei den hier betroffenen Adressaten des Vergaberechts, mithin vor allem (öffentliche) Krankenhäuser, aber auch weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens, von den Krankenkassen, bis zu speziellen FM-Dienstleistern und diversen Interessenvertretungen. Darüber hinaus stellen sich „normale“ vergaberechtliche Probleme in diesem Bereich häufiger noch dezidierter als anderswo. Wann greifen Ausnahmen vom Vergaberecht bei Kooperationen? Wann ist eine Produktvorgabe ausnahmesweise zulässig? Wie können Schnittstellenrisiken sowohl bei IT-Vergaben, aber auch bei Bauleistungen (häufig im Bestand) unter besonderer Berücksichtigung von Leib und Leben der betroffenen Patienten bzw. Versicherten reduziert? Was gilt es bei der Beschaffung von Arzneimitteln/Wirkstoffen zu berücksichtigen? Was ist bei Vergaben im Zusammenhang mit Fördermitteln (KHZG etc.) zu beachten?
Dieses Seminar greift einige der wesentlichen Aspekte auf und gibt anhand der einschlägigen Spruchpraxis der Nachprüfungsinstanzen Hilfestellungen. Die Seminarteilnehmer erhalten anhand von Fällen aus der Praxis Hinweise zur Handbhabung des Rechtsrahmens. Mögliche Fehlerquellen werden dargestellt und entsprechende Vermeidungsstrategien angeboten.
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