ist Rechtsanwalt, M.B.L.-HSG, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Wirtschaftskanzlei LEXTON Rechtsanwälte in Berlin.
mehr lesenist Rechtsanwalt, M.B.L.-HSG, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Wirtschaftskanzlei LEXTON Rechtsanwälte in Berlin. Herr Probst, der über einen Masterabschluss der Universität St. Gallen verfügt, berät seit über 20 Jahren sowohl die öffentliche Hand bei der Durchführung komplexer Vergabeverfahren als auch Unternehmen der Privatwirtschaft in allen Fragen des Vergaberechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Vergaberecht (u.a. im Energie-, Gesundheitssektor und im IT-Bereich) sowie im Beihilfe- und Zuwendungsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit war er mehrere Jahre Lehrbeauftragter für Wirtschaftsprivatrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) in Hamburg. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen, führt regelmäßig Workshops durch und referiert ständig auf Seminaren und Konferenzen.
Alexander-M. Weßling berät öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Er vertritt sowohl die öffentliche Hand in Nachprüfungsver-fahren vor den Vergabekammern, den Vergabesenaten der Oberlandes-gerichte und sonstigen Nachprüfungsstellen als auch Bieter bei der Angebots-erstellung und Durchsetzung ihrer Rechte.
mehr lesenAlexander-M. Weßling berät öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Er vertritt sowohl die öffentliche Hand in Nachprüfungsver-fahren vor den Vergabekammern, den Vergabesenaten der Oberlandes-gerichte und sonstigen Nachprüfungsstellen als auch Bieter bei der Angebots-erstellung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Zudem berät er nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts-, Zivil- und Handelsrechts. Sein Schwerpunkt liegt insoweit in der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder formalisierten Verfahren vor Schiedsgerichten oder ordentlichen Gerichten (Litigation).
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