Aus der Praxis - für die Praxis!
Der Open-House-Vertrag ist als Beschaffungsmodell infolge der Berichterstattungen rund um Beschaffungen in Corona-Zeiten (insbesondere der „Maskenfall“) in Verruf geraten. Dabei wird „übersehen“, dass sich dieses Beschaffungsmodell gerade im Kontext der Arzneimittelrabattverträge seit Dekaden bewährt hat. Dieses kompakte Halb-Tagesseminar befasst sich mit den (rechtlichen) Grundlagen zulässiger Open-House-Beschaffungen, zeigt auf, was hierbei zu beachten ist und stellt Fallgruppen für zweckmäßige Anwendungsbereiche auf.
Zielgruppe:
Das Seminar ist praxisorientiert ausgerichtet und wendet sich ausdrücklich auch an Teilnehmer:innen ohne juristische Ausbildung. Wie bei allen unseren Veranstaltungen besteht während des Seminars ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Diskussion und zur Behandlung individueller Fragen.
09:00 09:10 |
Beginn des Seminars, kurze Vorstellung des Referenten, des Programms und des Ablaufs |
09:10 10:30 |
Bestandsaufnahme, Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag
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10:30 11:00 |
Pause |
11:00 12:30 |
Praxishinweise für Open-House-Modelle
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Recht auf Änderungen vorbehalten |
Wichtige Hinweise:
Bei diesem Produkt handelt es sich um eine reine Online-Veranstaltung.
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