Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst.
Am 1. Januar 2022 ist es wieder so weit. Durch eine entsprechende EU-Verordnung werden die Schwellenwerte im Gegensatz zu der letzten Anpassung diesmal leicht erhöht. Der nachstehenden Übersicht können Sie die Schwellenwertanpassungen entnehmen:
seit 1. Januar 2020 | ab 1. Januar 2022 | |
Bauaufträge
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EUR 5.350.000 | EUR 5.382.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
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EUR 214.000 | EUR 215.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(bei oberen und obersten Bundesbehörden) |
EUR 139.000 | EUR 140.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(bei Sektorenauftraggebern und im Bereich Verteidigung und Sicherheit) |
EUR 428.000 | EUR 431.000 |
Konzessionen | EUR 5.350.000 | EUR 5.382.000 |
Für soziale und andere besondere Dienstleistungen werden die Schwellenwerte nach unseren Informationen nicht angepasst.
Die vorstehenden Schwellenwerte beziehen sich jeweils auf die geschätzten Auftragswerte ohne Umsatzsteuer.
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