Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst. Am 1. Januar 2020 ist es wieder so weit.
Durch eine entsprechende EU-Verordnung werden die Schwellenwerte im Gegensatz zu den letzten Anpassungen diesmal leicht gesenkt. Das berichtet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) auf seiner Website unter Berufung auf die EU-Kommission.
Der nachstehenden Übersicht können die mitgeteilten Schwellenwertanpassungen entnommen werden:
Informationen bezüglich einer Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen liegen uns nicht vor. Hier beträgt der aktuelle Schwellenwert EUR 750.000.
Die vorstehenden Schwellenwerte beziehen sich jeweils auf die geschätzten Auftragswerte ohne Umsatzsteuer
Seminare zum Vergaberecht
Wir verwenden Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website machen. Erfahren Sie mehr.