Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst. Am 1. Januar 2018 ist es wieder so weit. Durch eine entsprechende EU-Verordnung werden die Schwellenwerte – teilweise deutlich – angehoben. Das berichtet das Online-Magazin KOMMUNAL, welches in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird.
Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte angepasst. Am 1. Januar 2018 ist es wieder so weit. Durch eine entsprechende EU-Verordnung werden die Schwellenwerte – teilweise deutlich – angehoben. Das berichtet das Online-Magazin KOMMUNAL, welches in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) herausgegeben wird.
Der nachstehenden Übersicht können die mitgeteilten Schwellenwertanpassungen entnommen werden:
seit 1. Januar 2016 | ab 1. Januar 2018 | |
Bauaufträge | EUR 5.225.000 | EUR 5.548.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge | EUR 209.000 | EUR 221.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenauftraggeber) | EUR 418.000 | EUR 443.000 |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden) | EUR 135.000 | EUR 144.000 |
Die vorstehenden Schwellenwerte beziehen sich jeweils auf geschätzte Auftragswerte ohne (!) Umsatzsteuer.
Eine Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht erforderlich. Die geänderten Schwellenwerte gelten durch dynamische Verweisungen direkt, vgl. § 106 GWB.
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