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Die Umsetzung der Vergaberechtsreform für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Unterschwellenbereich nimmt Konturen an. Nach den uns zur Verfügung gestellten Informationen wurde der finale Text der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) am 9. Januar 2017 an den Bundesanzeiger mit der Bitte um Bekanntmachung übermittelt. Die UVgO wird – wie bereits in unserer Oktoberausgabe des letzten Jahres mitgeteilt – die VOL Teil A (VOL/A) ersetzen.
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass der Text der UVgO dann Ende Januar im Bundesanzeiger erscheinen wird. Die UVgO tritt jedoch nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaus- haltsordnung (BHO) bzw. für die Länder durch die entsprechenden landes- rechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt.
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