Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant den Aufbau einer bundesweiten Vergabestatistik. Mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) hat das BMWI die rechtliche Grundlage zur Ermittlung der erforderlichen Informationen geschaffen.
Nach der seit dem 18. April 2016 geltenden Übergangsregelung in § 8 VergStatVO haben Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB eine statistische Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge an das BMWi zu übermitteln.
Die übrigen Normen der VergStatVO sollen erst in Kraft treten, sobald sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen für eine elektronische Datenübermittlung der geforderten Informationen gegeben sind.
Mit Schreiben vom 11. Februar 2019 hat das BMWi nunmehr über den aktuellen Stand hinsichtlich der geplanten Einführung der bundesweiten Vergabestatistik informiert. Danach ist geplant, die Vergabestatistik Anfang 2020 in Betrieb zu nehmen. Der genaue Termin soll rechtzeitig im Voraus bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird das BMWi das Inkrafttreten der übrigen Normen in der VergStatVO mindestens drei Monate vorab im Bundesanzeiger ankündigen. Bis dahin bleibt es bei den Statistikpflichten nach § 8 VergStatVO.
Im Übrigen bietet das BMWi an, Anfragen zu der geplanten Vergabestatistik unter info@vergabestatistik.org zu beantworten.
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